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OVG Sachsen, 22.02.2010 - 2 A 309/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
BesÜV § 4; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2
Zulassung der Berufung, Anwendungsbereich der 2. BesÜV, Einigungsvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einigungsvertragliche Sonderbestimmungen als zum Anwendungsbereich des § 4 Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung (2. BesÜV) gehörend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 09.04.2009 - 3 K 843/06
- OVG Sachsen, 22.02.2010 - 2 A 309/09
- OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10
- BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 27.11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.02.2010 - 2 A 309/09
Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschluss vom 16.4.2008, SächsVBl. 2008, S. 191, 194; st. Rspr.). - BVerwG, 28.09.2007 - 2 B 62.07
Voraussetzungen für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.02.2010 - 2 A 309/09
Das Bundesverwaltungsgericht hat sie in seinem Beschluss vom 28.9.2007 - 2 B 62.07 - (zitiert nach juris) ausdrücklich offen gelassen.
- OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10
Zugehörigkeit der einigungsvertraglichen Sonderbestimmungen zum Anwendungsbereich …
Mit Beschluss vom 22.2.2010 - 2 A 309/09 - hat der Senat auf Antrag des Klägers die Berufung gegen das Urteil wegen besonderer rechtlicher Schwierigkeiten (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zugelassen.